Stiftungsvermögen

Das Stiftungs-Gründungs-Kapital, das von Theo und Käthe Prechter
zur Verfügung gestellt wurde, bleibt satzungsgemäß ungeschmälert erhalten. Darüber hinaus sind sowohl Zustiftungen, Erbschaften und Vermächtnisse zur Erhöhung des Stiftungskapitals als auch Spenden für laufende Projekte herzlich willkommen.


Vermächtnisse und Erbschaften zu Gunsten der Stiftung sind erbschaftssteuerfrei.


Mit Ihrer Hilfe möchten wir weiteres Sach-, Grund- und Barvermögen ansammeln, um langfristig und dauerhaft die Förderarbeit fortzusetzen. Sie können dabei helfen, indem Sie zustiften, also das Stiftungskapital vermehren – zu Lebzeiten und auch über den Tod hinaus.


Je stärker die Stiftung ist, desto besser, zuverlässiger und dauerhafter kann sie helfen.

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